Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,56893
OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03 (https://dejure.org/2003,56893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2003 - 16 U 15/03 (https://dejure.org/2003,56893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2003 - 16 U 15/03 (https://dejure.org/2003,56893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,56893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGH, § 824 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Darüber hinaus ist bei der Auslegung einer Äußerung darauf abzustellen, wie der verständige Durchschnittsleser diese Äußerung verstehen durfte, nicht dagegen darauf, wie sie der Autor gemeint hat oder verstanden wissen will (BVerfG - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6.1998 - AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]).

    Deshalb bestand auch für den verständigen Durchschnittsleser, auf den abzustellen ist (BVerfG -15.1.1999-AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6,1998-AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]), kein Anlass für die Annahme, hier habe sich der Autor im Auftrag und im Interesse von Mandanten in einer konkreten Rechtssache geäußert.

    Diese müssen nicht hingenommen werden; so weit reicht der grundgesetzliche Schutz von kritischen Äußerungen nicht (vgl. BVerfG - 10.11.1998 NJW 1999, 1322 [1324]; dass. - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [160]).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Ist eine Äußerung dagegen durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, handelt es sich um eine Meinungsäußerung (BVerfG - 22.6.1982 -AfP 1982, 215 [216]; BGH - 16.6.1998- AfP 1998, 506 [507]).

    Darüber hinaus ist bei der Auslegung einer Äußerung darauf abzustellen, wie der verständige Durchschnittsleser diese Äußerung verstehen durfte, nicht dagegen darauf, wie sie der Autor gemeint hat oder verstanden wissen will (BVerfG - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6.1998 - AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]).

    Deshalb bestand auch für den verständigen Durchschnittsleser, auf den abzustellen ist (BVerfG -15.1.1999-AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6,1998-AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]), kein Anlass für die Annahme, hier habe sich der Autor im Auftrag und im Interesse von Mandanten in einer konkreten Rechtssache geäußert.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Diese müssen nicht hingenommen werden; so weit reicht der grundgesetzliche Schutz von kritischen Äußerungen nicht (vgl. BVerfG - 10.11.1998 NJW 1999, 1322 [1324]; dass. - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [160]).

    Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel keinen rechtfertigenden Grund (BVerfG - 10.11.1998 - NJW 1999, 1322 [1324]).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Werden beide Äußerungsformen miteinander verbunden, sodass sie erst gemeinsam den Sinn einer Äußerung ausmachen, der durch eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte aufgehoben oder verfälscht werden würde, so ist der Begriff der Meinung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes weit zu verstehen (BVerfG - 9.10.1991 - NJW 1992, 1439 [1440]).

    Ist aber eine umstrittene Äußerung mit starken Elementen des Meinens und Dafürhaltens und der Wertung verbunden, so ist der Begriff der Meinungsäußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes weit zu verstehen (BVerfG 9.10.1991 - NJW 1992, 1439 [1440]).

  • KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99

    Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Darüber hinaus ist bei der Auslegung einer Äußerung darauf abzustellen, wie der verständige Durchschnittsleser diese Äußerung verstehen durfte, nicht dagegen darauf, wie sie der Autor gemeint hat oder verstanden wissen will (BVerfG - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6.1998 - AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]).

    Deshalb bestand auch für den verständigen Durchschnittsleser, auf den abzustellen ist (BVerfG -15.1.1999-AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6,1998-AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]), kein Anlass für die Annahme, hier habe sich der Autor im Auftrag und im Interesse von Mandanten in einer konkreten Rechtssache geäußert.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Gerade auch dann, wenn jemand eine nach dem Verständnis eines Durchschnittslesers oder -hörers vertretbare Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung eines Dritten vornimmt, wird er von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) geschützt, es sei denn, er erweckt auf irgendeine Weise den Eindruck, dass es sich insoweit um ein Fremdzitat handele (BVerfG - 3.6.1980 - NJW 1980, 2072 [2073]; OLG Saarbrücken 15.1.1985 - AfP 1985, 134 [136]); denn dann könnte es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln.
  • BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1398/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen zivilrechtliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    b) Zu Unrecht beruft sich der Beklagte deshalb auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1996 - NJW 1996, 3267 -.
  • OLG Saarbrücken, 15.01.1985 - 2 U 58/83

    Umfang und Abgrenzung des grundrechtlich geschützten, allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Gerade auch dann, wenn jemand eine nach dem Verständnis eines Durchschnittslesers oder -hörers vertretbare Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung eines Dritten vornimmt, wird er von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) geschützt, es sei denn, er erweckt auf irgendeine Weise den Eindruck, dass es sich insoweit um ein Fremdzitat handele (BVerfG - 3.6.1980 - NJW 1980, 2072 [2073]; OLG Saarbrücken 15.1.1985 - AfP 1985, 134 [136]); denn dann könnte es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    Ist eine Äußerung dagegen durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, handelt es sich um eine Meinungsäußerung (BVerfG - 22.6.1982 -AfP 1982, 215 [216]; BGH - 16.6.1998- AfP 1998, 506 [507]).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
    43 Vor Unterlassungsansprüchen geschützt sind nur solche Äußerungen eines Rechtsanwalts, die der Rechtsverfolgung in einer konkreten Rechtssache dienen (BGH - 9.4.1987- NJW 1987, 3138 [3139]).
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63

    Marktbericht

  • OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 16 U 179/99

    Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Tatsachenbehauptung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht